Bundesfreiwilligendienst
Seit dem 1. Juli 2011 bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) allen Generationen die Chance zum freiwilligen Engagement. Der BFD soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Ob männlich, weiblich, jung oder alt – alle sind eingeladen, sich für andere zu engagieren.
Auf Initiative der Deutschen Ruderjugend (DRJ) hat sich der Deutsche Ruderverband e.V. als Trägerorganisation des neuen Freiwilligendienstes beworben und den Zuschlag erhalten. Die DRJ unterstützt interessierten Rudervereine, welche als Einsatzstelle auftreten und die Freiwilligen fachlich anleiten. Weitere Infos auch unter www.ruderjugend.org.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist der Nachfolger des ehemaligen Zivildienstes. Früher konnten die Sportvereine und -verbände jedoch leider keine Zivildienststellen bekommen. Das ist im Bundesfreiwilligendienst anders. Allerdings stehen dem gesamten deutschen Sport nur 550 BFD-Plätze zur Verfügung. Auf Initiative der Deutschen Ruderjugend ist es gelungen, den Deutschen Ruderverband als einen der ganz wenigen Spitzensportverbände als Träger im Bundesfreiwilligendienst anerkennen zu lassen. Auf Grund der Quotierung der Plätze zwischen den Landessportbünden und den Spitzensportverbänden haben wir jedoch im Rudern nur max. 25 (!!!) BFD-Plätze zur Verfügung. Es heißt also schnell zu sein.
Hier ein paar Eckpunkte zum BFD:
- den Bundesfreiwilligendienst kann jeder über 18 Jahre ableisten, auch z.B. Rentner (keine Altersbegrenzung wie beim Freiwilligen Sozialen Jahr – FSJ)
- Auch Leistungssportler dürfen BFDler werden, Einsatzort ist dann idR ihr Stützpunkt an dem sie weiter voll trainieren können
- der Bundesfreiwillige kann zu jeglichen Tätigkeiten herangezogen werden, auch zu Hausmeistertätigkeiten, Verwaltungstätigkeiten etc. (keine Begrenzung auf Kinder- und Jugendsport wie etwa beim FSJ)
- Start am 01.09.2012; Dauer 12 Monate
- Vollzeitkraft mit 24 Urlaubstagen p.a.
- Bundesfreiwillige unter 27 Jahren müssen 25 Seminartage ableisten; Seminartage werden vom DRV gestellt, vss. u.a. kostenfreie Teilnahme an der DRV-Lizenz-Ausbildung etc.
- Kosten für Seminartage trägt der DRV
- Sozialabgaben (BFD ist hier einer Ausbildung gleichgestellt, es fallen also auch Renten- und Abreitslosenversicherung an) trägt der DRV
- Taschengeld für den BFDler ( 300,- Euro p.M.) trägt der DRV; Kindergeld bei U25 wird fortgezahlt
- die Einsatzstelle (Verein, Verband, OSP) hat an den DRV pro Monat und BFDler max. 400,- Euro zu zahlen
Bei Fragen oder Interesse wenden Sie sich bitte an die Deutsche Ruderjugend,
Jugendsekretärin Cornelia Stampnik, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Telefon: +49 511 9809431, E-Mail: cornelia.stampnik@rudern.de